Von Karl Rauh
Bezogen auf die aktuelle Diskussion über die Novellierung des Bundesjagdgesetzes gewinnt das Thema Füttern von Wild insbesondere von Rehen eine ganz besondere Brisanz. Der Konflikt der Beteiligen (Landwirtschaftsministerium, Forst, Waldbauern auf der einen Seite versus Jägerschaft und Naturschutz auf der anderen Seite) rankt sich um die Themen Wald vor Wild oder Wald mit Wild. Ziel sollte es sein, eine Balance zwischen forstwirtschaftlichen Interessen und den Ansprüchen des Wildes herzustellen, die den dringend notwendigen Waldumbau und die Wiederaufforstung von Sturm-/Käferschadenflächen ermöglichen sollte. Das Reh darf durch den Verbiss junger Pflanzen in keinem Fall als der alleinige Schuldige und als „Untier“ dargestellt werden. In der Diskussion wird das Füttern nicht nur kontrovers, sondern auch sehr emotional geführt. Fütterung ja oder nein? Abschaffen sagen die einen, beibehalten die anderen. Wenn man erkennt, dass eine artgerechte Rehwildfütterung eine Ergänzung zur Bejagung darstellt mit dem einen Ziel der Verbissvermeidung an heranwachsenden Bäumen, ist man sicherlich auf der richtigen Seite. Gerade im Zeichen des Klimawandels, der einen Umbau unserer Wälder von Fichtenmonokulturen zu Mischwäldern dringend erfordert, sollte man sich der Wildfütterung als weitere Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels bedienen.
Ich gehe einmal davon aus, dass die Jägerschaft mit Ausnahme der Anhänger der „Ökologischen Jägerschaft“ sich für eine Fütterung in Notzeiten entscheidet bzw. von jeher entschieden hat, deswegen gehe ich in meiner Abhandlung nicht auf die „Vorteile“ der Nichtfütterung ein.
Zunächst wäre die rechtliche Seite zu beurteilen. Nach dem § 1 des Bundesjagdgesetzes ist mit dem Jagdrecht (also der Auflage, die dem Grundbesitzer, dem Jagdgenossen obliegt) die Pflicht zur Hege verbunden. Diese hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel. Gleichzeitig müssen bei der Hege Wildschäden möglichst vermieden werden. Der Art. 43 des Bayer. Jagdgesetzes beschreibt im Abs. 3, dass in Notzeiten das Wild angemessen zu füttern ist. Der § 23a der Ausführungsbestimmungen zum Bayer. Jagdgesetz weist darauf hin, dass ausgebrachte Futtermittel, die nicht den ernährungsphysiologischen Bedürfnissen der Wildart entsprechen – und hier besteht generell ein Unterschied zwischen dem Futter, das dem Rotwild und das dem Rehwild gereicht wird (in der guten Absicht, das Wild zu füttern), gefährden kann. Die Jagdgesetze beinhalten keinen Auftrag, durch die Fütterung den Wildbestand zu steigern oder die Trophäen zu verbessern. Ein weiterer Aspekt ist der Begriff „Notzeit“. In der Erläuterung zu § 19 des Bundesjagdgesetzes ist Notzeit dann gegeben, wenn das Wild zu wenig von den Revierverhältnissen her gegebene Äsung findet, so dass die in einem durchschnittlichen Gesundheitszustand befindlichen Tiere auf künstliche Futterquellen angewiesen sind. Dadurch kann man eine Begründung für eine Fütterung recht gut eingrenzen bzw. beantworten. Der Begriff Notzeit muss daher in einem Revier im Flachland z.B. im Rottal mit wenig Schnee anders bewertet werden als in einem Revier im Bayer. Wald oder in der Gebirgsregion mit viel Schnee und Frost. Der Begriff der Notzeit ist daher an örtlichen Revierverhältnissen, an wildbiologischen Erkenntnissen und nicht an menschlichen Empfindungen (menschlichem Mitleid) auszurichten. Auch ist zu bedenken, dass sich die Lebensräume des Wildes – hier speziell des Rehwildes – durch menschliche Eingriffe gegenüber früher wesentlich verändert haben. Wir haben heute großflächig strukturierte Landschaften (bedingt durch die Flurbereinigung), Monokulturen (Mais-, Rapsfelder), massiven Einfluss der Freizeitkultur der Bevölkerung zu fast jeder Tages- und Nachtzeit (Walker, Jogger, Motocrosser, E-Biker, „Waldbader“) und bedingt durch die großflächigen baumlosen Waldflächen (Sturm- und Käferschäden) eingeschränkte Deckung, die die normalen Lebensräume/Rückzugsgebiete des Wildes erheblich beeinträchtigen und das dort kaum Ruhe findet. Als Notzeit kann auch die Zeit des Aberntens des Getreides, des Maises, des Rapses, des Grummets nach der vierten Mahd im Herbst angesehen werden, wenn das Wild plötzlich vor einer „ausgeräumten“ Landschaft steht und gezwungen ist die Terminaltriebe der Jungbäume zu verbeißen, wenn z.B. keine Wildäcker oder Zwischenfrüchte Nahrung bieten.
Da all diese Einflüsse nicht zu verhindern sind, die Zeit nicht zurückgedreht werden kann, die Lebensräume für alle Wildtiere durch gute Äsungs- und Deckungsverhältnisse möglichst lebenswert gehalten werden sollen (das Wildtier ist auch ein Mitgeschöpf), muss auch dort, wo eine Notlage besteht, gefüttert werden. Dadurch wird geholfen, den Erhalt der Population zu sichern.
Zugegeben sichert die Fütterung des Rehwildes auch eine Zunahme des Wildbestandes, da dann eine natürliche Auswahl kaum erfolgt. Die Folge kann sein, dass es eine Schadensminimierung an der Waldvegetation kaum geben kann, wenn nicht strikt Abschusspläne eingehalten werden bzw. Verjüngungsflächen strikt bejagt werden (jedoch keine Ausrottung) und eine wildbiologisch und –physiologisch richtige Fütterung in Notzeiten durchgeführt wird. Um einen nachhaltigen Waldumbau zu gewährleisten, ist es unabdingbar – und hier ist die Wildreduktion durch die Waffe nicht die finale Lösung – dass Verjüngungen mit Ahorn, Buche, Tanne oder gar libanesischer Zeder etc. nur mit Schutz aufwachsen können, da diese Baumarten Leckerbissen für die Rehe darstellen und bevorzugt verbissen werden.
Wenn nun eine „richtige“ Fütterung, die auch den Verbiss an jungen Baumpflanzen verhindert, definiert werden soll, muss zunächst der richtige Standort der Fütterung genannt werden.
Die Fütterung muss Ruhe und Einstand in Fütterungsnähe gewährleisten. Das Reh sucht im Winter alle vier bis fünf Stunden, verbunden mit Ruhephasen zum Wiederkäuen Äsungsflächen im Freien oder die Fütterung auf – dort muss Ruhe herrschen!
Es muss Übersicht für das Wild bestehen (Fütterung in Alt- und Stangenholz und nicht in finsteren Dickungen), um das Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen.
Fütterungen dürfen nicht in Verbiss gefährdeten Aufforstungen stehen und es darf kein Salz (Verbiss ist garantiert) vorgelegt werden.
Es muss ausreichend Platz für alle Rehe, die die Fütterung aufsuchen, gewährleistet sein. Besteht nur ein Äsungsplatz, bedienen sich in erster Linie die starken Individuen, die schwächeren werden abgedrängt und kommen nicht zum Zug. Bei einem unnötigen Wartenmüssen von rangniederen Tieren an der Fütterung, weil nicht genügend Stationen vorhanden sind, wenden sich diese der natürlichen Flora zu und verbeißen Triebe.
Ferner muss darauf geachtet werden, dass Futter nicht auf dem Boden, sondern in sauberen Trögen/Raufen gereicht wird (Infektionsgefahr), dass der Boden möglichst trocken, von der Sonne beschienen und eine Wasseraufnahme möglich sein soll.
Verdauungsphysiologisch ist es günstig, wenn parallel zur Fütterungseinrichtung eine natürliche Beiäsung auf Wiesen/Waldflächen (Brombeer-, Himbeer-, Heidelbeerflächen) möglich ist.
Wichtig ist zu bedenken, dass an den Fütterungen im Herbst Futter in Tonnen in der Nähe der Fütterungen bevorratet wird und die Futterstellen auch bei hohen Schneelagen vom Heger gut erreichbar sind.
Ferner muss die Physiologie des Wildes, hier des Rehs, einbezogen werden. Hunger und Fresstrieb zwingen das Reh Äsung auszunehmen. Dies geschieht im Sommer alle 2 – 3 Stunden, im Winter alle 4 – 5 Stunden. Entweder der Magen signalisiert, dass er fast leer ist oder der Magen ist zwar gefüllt, aber die aufgenommene Nahrung (z.B. nur Raufutter oder nur Kraftfutter) war unausgewogen. Die Suche nach bestimmten Futtereigenschaften wird beim Wiederkäuer vom Gehalt der kurzkettigen Fettsäuren im Blut ausgelöst.
Das Futter muss „wiederkäuergerecht“ ausgereicht werden. Und hier ist strikt zu unterscheiden zwischen Rotwild als Raufutterverwerter und Rehwild als Konzentratselektierer.
Der Pansen, also der Vormagen des Rehs ist mit einer Gärkammer zu vergleichen. Dieser fasst rund 1,5 – 2,5 Liter. Der Panseninhalt ist ein lebendes Medium, das eine Vielzahl von Pansenbakterien und Einzeller beinhaltet, die Pflanzen aufschließen und später wertvolle Nährstoffe liefern. Die Pansenfauna/-flora ändert sich in Abhängigkeit von der aufgenommenen Nahrung (Äsung/Futter). Kippt das Milieu des Pansensaftes durch z.B. falsches Futter oder Futter zur „falschen“ Zeit, entsteht eine Pansenübersäuerung (Azedose), es entsteht eine lebensbedrohliche Situation. Im günstigsten Fall versucht das Reh diese Übersäuerung durch intensive Äsung von Jungbaumtrieben (Verbiss) auszugleichen.
In der weiteren Beschreibung soll die Wirkungsweise der einzelnen Futtermittel und deren richtige bzw. falsche Anwendung in der Fütterung dargestellt werden. Hier soll in erster Linie auf die Nahrungsaufnahme der Rehe Schwerpunkt gelegt werden.
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Fütterung drei Kategorien:
Das Raufutter, das Kraftfutter und das Saftfutter.
Zum Raufutter zählen das Heu/Grummet, Silage aus Klee, Gras, Mais.
Heu oder Silage als alleinige Futtergabe reicht während der Winterfütterung nicht aus, sie führt zu Pansenschädigung und Durchfall. Das Reh ergänzt seinen Speisezettel in diesem Fall mit Trieben von Bäumchen und Sträuchern, reagiert also mit Verbiss. Das Raufutter kann natürlich parallel zum Futter in den Trögen in den darüber befindlichen Raufen angeboten werden. Idealerweise sollte das Heu bzw. die Silage jedoch in 2 – 3 cm-Abschnitte gehäckselt und den anderen Komponenten beigemischt werden.
Als Kraftfutter bezeichnet man das Getreide, hauptsächlich Hafer, Mais, Weizen, Gerste aber auch die natürlich vorkommenden Bucheckern, Eicheln und Kastanien. Kraftfutter an der Fütterung ausgereicht, wird mit Begeisterung aufgenommen; es stellt doch richtige Energiebomben dar. Durch seine Pansenumstellung zur Wintersonnenwende, also gegen den 21.12., kann das Rehwild dieses aber nicht genügend aufschließen, wenn nur Kraftfutter ohne sonstige Futterpflanzen alleine angeboten wird. Geschrotetes Getreide, wie in der Regel ausgereicht, entfaltet eine pansenaggressive Wirkung; Infolge des Brechens des Schrotes wird die Oberfläche sehr stark vergrößert, die Stärke ist sehr schnell im Pansen verfügbar, dadurch kommt es sehr rasch und stark zu einer Absäuerung des Panseninhaltes. Deswegen ist ungebrochenes Getreide besser.
Kraftfutter in reiner Form gereicht, bedingt Pansenschädigung, Durchfall und Verbiss, da das Reh durch die Übersäuerung einen Ausgleich schaffen will.
Zum Saftfutter zählt man z.B. Fallobst, Apfeltrester, Runkel- und Zuckerrüben. Apfeltrester lässt sich das Rehwild als Konzentratselektierer nicht entgehen. Trester und Saftfutter alleine gereicht, ist ebenso schädlich wie die Fütterung nur mit Kraft- und Raufutter alleine. Apfeltrester sollte, da energetisch relativ inhaltslos, nur als Geschmacksverstärker zusammen mit anderen „Nahrungsmitteln“ eingesetzt werden. Als alleiniges Futtermittel eingesetzt, führt er zu Verbiss ersten Grades.
Die Quintessenz aus diesen Darstellungen ist nun das Mischen des Futters und idealerweise die Dosierung/Mischung der Inhalte analog einer Fütterungsperiodisierung im Winterhalbjahr.
Nach Dr. Armin Deutz ist bei der Winterfütterung idealerweise eine Drei-Phasen-Fütterung beim Rehwild durchzuführen. Diese ist unterteilt in Phase I: Mitte Oktober bis zur Wintersonnenwende (21.12.), Phase II: 21.12. bis zur Tag- und Nachtgleiche (20. März), und Phase III: vom 21. März bis Mitte April.
Diese Einteilung ist nicht zufällig gewählt, sondern sie stellt einen Einklang zwischen den sich ändernden Lichtverhältnissen und dem damit zusammenhängenden hormonell gesteuerten Stoffwechsel des Rehwildes, der den Energiebedarf bestimmt, dar. Das soll heißen, dass in jeder einzelnen Periode eine andere Zusammenstellung des gereichten Futters vorherrschen soll. Darus folgt, dass grundsätzlich nur Mischfutter ausgereicht wird! Als unabdingbar ist hier darauf zu achten, dass die Mischungen im Futter am Ende der jeweiligen Periode nicht abrupt, sondern in einem 2 – 3-wöchigen Zeitraum der folgenden Periode angeglichen wird.
Kaum einen Fehler macht derjenige Heger, so postulieren die kommerziellen Wildfutterhersteller (siehe Fortbildung der Wolfsteiner Jägerschaft, Herbst 2019), die Wildfutter meist in pelletierter Form, den einzelnen Phasen entsprechend ausgewogen – jedoch sehr teuer – anbieten. Die überwiegende Mehrheit der Heger wird jedoch im Herbst, meist zur Apfelernte, die einzelnen Nahrungskomponenten besorgen, diese mischen und in Tonnen verpackt in die Nähe der Futterstellen ins Revier bringen.
Die richtige Mischung analog der drei Phasen sollte nun laut Dr. Armin Deutz so aussehen:
Phase I:
Zu Beginn der Fütterung ist aufgrund des erhöhten Bedarfs (abgeschlossene Brunft etc.) eine energiereiche Versorgung zum Aufbau des wichtigen Feistdepots anzustreben. Hier ist vorrangig Kraftfutter und Raufutter (idealerweise gehäckselt) und dosiert Saftfutter (Trester, Möhren, Rüben) als Lockmittel und Geschmacksverstärker, zu mischen. Die Zugabe von Kraftfutter sollte auch gestaffelt erfolgen.
Phase II:
Zu Beginn der II Phase adaptieren sich die Darmzotten, der Pansen verkleinert sich, deswegen ist hier nach einem Übergang von 2 – 3 Wochen in der Periode bevorzugt eine raufutterreiche Nahrung anzubieten. Der Raufutteranteil überwiegt, Saftfutter kann als Geschmacksträger mit sehr wenig Kraftfutter gemischt werden.
Phase III:
Die dritte Phase sollte wieder der I. gleichen: Erhöhter Kraftfutteranteil, gemischt mit Raufutter und bedingt Saftfutter, dies lediglich als Geschmacksträger. Es stehen ja das Wachsen des Föten bei den Geißen und die Revierkämpfe der Böcke bevor.
Zum Ende der III. Phase könnte wieder vermehrt Raufutter angeboten werden, damit die Frühjahrsdurchfälle, provoziert durch den leicht verdaulichen Aufwuchs auf den Wiesen, also dem jungen Gras, vermieden werden.
Abschließend möchte ich noch auf die häufigsten Fütterungs- bzw. Futterfehler und deren Konsequenzen eingehen:
- Überversorgung mit Eiweiß- und Energie (Kraftfutter) > Pansenübersäuerung (Azedose),
- Unregelmäßige Fütterung (zwischenzeitlich leere Fütterungen) > Hunger, Verbissdruck,
- Abrupte Futterwechsel während der einzelnen Phasen > Schädigung der Pansenflora,
- Verdorbenes Futter > Pansenfäulnis
- Futterhygienische Mängel (Bodenvorlage) > Infektionsgefahr, Ansteckungsgefahr durch Losung etc.
- Verpilztes, Verschimmeltes Futter > Leberschäden, Lungenmykosen.
Schlussbetrachtung:
Meine Beschreibung der Fütterung von Rehwild zielt in erster Linie auf Gegenden mit hohen Schneelagen (in Notlagen) ab; Heger im Flachland müssen selbst entscheiden, ob Füttern angebracht oder nicht angebracht ist bzw. dem Recht nach sogar verboten ist.
Solange wir uns dazu bekennen, dass wir Wildtiere – hier Rehwild, das zig Jahrtausende bereits bei uns zuhause ist – als Mitgeschöpfe in unserer Kulturlandschaft haben wollen, vielleicht auch nur dulden, sind wir in der Verantwortung und Verpflichtung, einen artgerechten, der Wildart angepassten Lebensraum (der immer mehr eingeengt wird (ich nenne hier nur das Thema Flächenfraß) zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet auch, dass wir für die Ernährungssituation Verantwortung übernehmen müssen.
Literatur:
- Rehwild füttern! Wenn ja, dann richtig! Franz Bergler, Der fortschrittliche Landwirt
- Forstliche Forschungsberichte, Andreas König, TU Weihenstephan
- Wildfütterung – warum, wann, wie? Dr. Armin Deutz, Steiermark
- Art- und zeitgerechte Rehwildernährung, Dr. Armin Bauer, Landshut
- Fütterung von Reh- und Rotwild, Leopold Stocker, Graz
- Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf/Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, Bayer. Jagdverband